Büro-Ordnung:
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Der Chef hat immer recht!
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Hat der Chef Unrecht: siehe Ordnungspunkt 1.
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Den Anordnungen der Putzfrau ist unbedingt und unaufgefordert Folge zu leisten.
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Wer krank ist, darf im Keller arbeiten.
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Lohntüten sind grundsätzlich auf Knien zu empfangen.
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Schon der Gedanke an eine Gehaltserhöhung schadet der Firma und dem Chef. Schon beim einmaligen Auftreten werden solche Gedanken mit einer Gehaltskürzung von mindestens 10% geahndet.
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Urlaubsansprüche bestehen frühestens ab dem 65. Lebensjahr.
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Toilettenbesuche sind in die Mittagspause zu legen. (In besonderen Fällen entscheidet der Chef)
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Der Flirt während der Arbeitszeit (Sex im Büro) ist ausschließlich der Geschäftsleitung vorbehalten.
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Überstunden, Sonntagsdienst und Nachtarbeit werden wie folgt vergütet: Junge hübsche Frauen erhalten einmal im Monat ein romantisches Wochenende mit der Geschäftsleitung. Alle anderen haben das Recht auf ein Dankeschön und einen Händedruck vom Chef..
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Das Lesen von unzüchtigen Schriften (wie Gewerkschaftszeitungen) wird mit einer Gehaltskürzung von 50% geahndet.
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Der Lehrling ist als Leibeigener zu behandeln. Er hat grundsätzlich keine Rechte und muß Mißbrauch in jeglicher Hinsicht hinnehmen. Verbrauchte Lehrlinge sind beim örtlichen Arbeitsamt zu entsorgen.
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Ausnahme: Söhne/Töchter/Neffen (auch als Vettern bekannt) des Chefs. Diesen ist mit bevorzugter Höflichkeit zu begegnen.
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Das Gebrüll des Chefs gehört zum guten Betriebsklima!